Mietbedingungen Stellplatz
Vorbemerkung
Fassung 06.01.2021
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen Surfmax AR KG, Kohlplatzstr. 9, A-6971 Hard (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter (Kunden) abgeschlossen wird. Der Mietgegenstand ist eine für die Lagerung von Booten bereitgestellte definierte Fläche die nachfolgend als “Stellplatz” bezeichnet wird. Die für den Stellplatz vorgesehenen Sportgeräte SUP-Board , Kayak, Kanu usw. Werden zusammenfassend als “Boot” bezeichnet.Mit der Unterschrift des verlinkten Formulars anerkennt der Mieter diese Bedingungen.
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Mietgegenstand, zulässige Nutzung.
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Vermietet wird ein exakt zugewiesener Stellplatz für ein vorher im Antragsformular definiertes Boot. Jeder Stellplatz ist mit einer eindeutigen Identifizierung versehen. (Nummern und Buchstaben).
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Das Abstellen des eigenen Bootes auf einem Stellplatz mit anderer Nummerierung ist nicht gestattet.
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Das Abstellen Mehrerer Boote auf einem Stellplatz ist nicht gestattet.
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Der zugewiesene Stellplatz muss bis spätestens 31. September desselben Jahres komplett geräumt werden.
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Sollte der zugewiesene Stellplatz bis 31. Sept desselben Jahres nicht geräumt sein, behält sich der Vermieter das Recht ein , zurückgelassene Boote und andere Gegenstände auf Kosten des Vermieters zu entsorgen.
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Dauer
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Der Mietvertrag Beginnt mit Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung durch den Vermieter und Endet spätestens am 31. September desselben Jahres.
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Haftung
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Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl der am Stellplatz gelagerten Gegenstände.
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Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen der am Stellplatz gelagerten Gegenstände
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Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Boote abzusperren oder sonstige Maßnahmen gegen Diebstahl oder Beschädigungen zu unternehmen .
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Es steht dem Mieter frei sein Boot durch Anbringen eines Schloßes vor Diebstahl zu schützen. Das Boot samt Schloß muss jedoch spätestens am ende der Vereinbarten Mietdauer restlos entfernt werden.
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Buchung,Reservierung, Stornierung
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Die Boote können im Voraus über die Website des Vermieters oder per Email reserviert werden. Dabei ist die Reservierungsanfrage des Mieters ein ihn bindendes Angebot, dass erst durch die Reservierungsbestätigung per Email durch den Vermieter angenommen wird. Erfolgt keine Reservierungsbestätigung kommt kein Vertrag zustande.
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Nach erfolgter Reservierungsbestätigung ist das Angebot für beide Seiten Bindend.
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Nach Reservierungsbestätigung und erfolgter Zahlung ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
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Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand, Schriftform
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Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutschsprachige Text maßgebend und österreichisches Recht anwendbar, sofern kein zwingendes anderes Recht anzuwenden ist.
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Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Als Gerichtsstand wird Feldkirch festgelegt, sofern keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
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